Rezeptbestellung
Hinweise zur Rezeptbestellung
Seit dem 01.01.2024 ist die Nutzung des E-Rezeptes für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend.
Für eine korrekte Rezeptausstellung benötigen wir folgende Angaben:
Vollständiger Vor- und Nachname, Geburtsdatum
Genauer Medikamentenname, Wirkstärke und Packungsgröße.
Für die Ausstellung müssen Sie zu Beginn eines jeden Quartals ihre Versichertenkarte vor der ersten Bestellung in der Praxis einlesen lassen. Ansonsten kann die Bestellung nicht ausgeführt werden.
Medikamente, die noch nie über unsere Praxis verordnet wurden, können auf dem Wege der Rezept-Bestellung nicht berücksichtigt werden.
Bei Bestellung von Überweisungen geben Sie bitte die Fachrichtungen und den Grund bzw. Diagnose der Überweisung an.
Am Folgetag können Sie Ihre Überweisung in der Praxis abholen oder
E-Rezept in der Apotheke einlösen.
E-Rezept für Medikamente – Wichtige Informationen
Seit dem 1. Januar 2024 bekommen Sie Rezepte für Medikamente, die Sie nur in der Apotheke bekommen (verschreibungspflichtige Medikamente), nur noch als E-Rezept. Das bedeutet, das Rezept ist digital.
Damit wir Ihnen das richtige Rezept ausstellen können, brauchen wir folgende Informationen von Ihnen:
- Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen.
- Ihr Geburtsdatum.
- Den genauen Namen des Medikaments, die Stärke und die Packungsgröße.
Wichtig:
- Zu Beginn jedes Vierteljahres (Quartal) müssen Sie einmal Ihre Versichertenkarte in unserer Praxis einlesen lassen. Sonst können wir Ihnen kein Rezept ausstellen.
- Medikamente, die wir noch nie für Sie verschrieben haben, können Sie nicht einfach so bestellen. Bitte sprechen Sie vorher mit uns.
- Wenn Sie eine Überweisung zu einem anderen Arzt brauchen: Sagen Sie uns bitte, zu welchem Facharzt Sie überwiesen werden möchten und warum (Grund oder Diagnose).
Abholung:
- Überweisungen können Sie am nächsten Tag in der Praxis abholen.
- Ihr E-Rezept können Sie direkt am nächsten Tag in der Apotheke einlösen.