Rezeptbestellung
Hinweise zur Rezeptbestellung
Seit dem 01.01.2024 ist die Nutzung des E-Rezeptes für verschreibungspflichtige Medikamente verpflichtend.
Für eine korrekte Rezeptausstellung benötigen wir folgende Angaben:
Vollständiger Vor- und Nachname, Geburtsdatum
Genauer Medikamentenname, Wirkstärke und Packungsgröße.
Für die Ausstellung müssen Sie zu Beginn eines jeden Quartals ihre Versichertenkarte vor der ersten Bestellung in der Praxis einlesen lassen. Ansonsten kann die Bestellung nicht ausgeführt werden.
Medikamente, die noch nie über unsere Praxis verordnet wurden, können auf dem Wege der Rezept-Bestellung nicht berücksichtigt werden.
Bei Bestellung von Überweisungen geben Sie bitte die Fachrichtungen und den Grund bzw. Diagnose der Überweisung an.
Am Folgetag können Sie Ihre Überweisung in der Praxis abholen oder
E-Rezept in der Apotheke einlösen.